Online: EU-Agrarpolitik: Neues und Wichtiges für das Anbau- und Antragsjahr 2025
Die Politik setzt nun die vom Bauernverband lange geforderte Zurücknahme von Vorgaben zur Zwangsstilllegung auch über Änderungen bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) zum Anbau- und Antragsjahr 2025 um: Wegfall der 4 % Pflichtbrache.
Zudem haben sich Bund und Länder bereits Anfang Juli auf weitere Erleichterungen bei den Anforderungen für die Konditionalität sowie auf Nachbesserungen bei einzelnen Ökoregelungen (ÖR) geeinigt. Erst aktuell konnte sich das BMEL mit der EU-Kommission einigen, wie die Umsetzung der ab 2025 geplanten Vereinfachungen bei einzelnen GLÖZ-Kriterien in Deutschland von Brüssel akzeptiert wird. So gibt es fürs Anbaujahr 2025 Nachbesserungen beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7). Wir zeigen Ihnen die aktuell aussagefähigen Eckpunkte zum Anbau- und Antragsjahr 2025 auf und Sie erhalten weitere, aktuelle Informationen zum Beispiel zu den Ökoregelungen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Tierhaltungsbetriebe und alle Interessenten sind herzlich Willkommen.
Teilnehmergebühr: Die Teilnahme ist kostenlos.