Online: Infos zur Nachbaugebühr

Mittwoch, 18.02.2026

19:30 - 21:30 Uhr

Online Angebot
Max-Joseph-Str. 9
84034 Landshut

Landwirtschaftliche Betriebe dürfen ihr im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut für die Wiederaussaat als Saatgut verwenden. Jedoch ist dies nur gegen Zahlung einer sogenannten Nachbaugebühr erlaubt. Die Nachbauauskunft muss jährlich bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) fristgerecht gemeldet werden. Sie lernen, warum die Nachbaugebühr für den Erhalt des Züchtungsfortschritts notwendig ist und welche Konsequenzen ein Nicht-Melden nach sich ziehen kann. Außerdem erhalten Sie wichtige Hilfestellungen, wie Sie am besten vorgehen, wenn die STV oder ein Rechtsanwalt Sie auffordern, Erklärungen abzugeben oder Zahlungen zu leisten.

 

Teilnehmergebühr: Die Teilnahme ist kostenlos.

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