Online: Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was landwirtschaftliche Unternehmer/innen jetzt wissen müssen in Zusammenarbeit mit dem AELF Roth-Weißenburg
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich (Business to Business - Bereich) zur Pflicht. Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig elektronische Rechnungenausstellen und empfangen können. Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurden die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst. Erfahren Sie, welche Schritte Sie bereits jetzt unternehmen sollten, um reibungslos in die Zukunft der E-Rechnungzu starten. Sie erhalten Informationen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie erfahren, welche technischen und organisatorischen Vorbereitungen notwendig sind und wie Sie den Umstieg auf dieE-Rechnung in Ihrem Betrieb erfolgreich meistern.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Zugangslink zum Konferenzraum wird rechtzeitig vor der Veranstaltung an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg statt.
Teilnehmergebühr: Die Teilnahme ist kostenlos.